Eigene wirtschaftliche Aktivitäten
Ein Vor- oder Nachlass kann (teilweise) durch eigene Mittel finanziert werden, wie durch den Verkauf von Werken, Lizenzierungen oder Einnahmen durch Publikationen, Ausstellungen, Reproduktionen und Editionen.
Verkauf von Kunstwerken
Eine der häufigsten Finanzierungsquellen ist der Verkauf von Kunstwerken – sei es online oder offline. Verkäufe können privat, über Galerien, Auktionshäuser oder Kunstmärkte abgewickelt werden. Dabei ist zu beachten, dass nicht jedes Werk gleichermaßen für den Verkauf geeignet ist: Es empfiehlt sich, jene Werke auszuwählen, die zwar Erlöse bringen können, aber nicht den Kernbestand des künstlerischen Œuvres gefährden (siehe Kapitel Evaluieren). Beratungen durch Expert:innen hier sind daher angeraten. Auch bei Online-Marktplätzen oder Kunstportalen, die die Möglichkeit eines Verkaufs anbieten, empfiehlt sich eine Vorgangsweise, die abgewogen und mit Fachpersonen abgesprochen ist (siehe Kapitel Schenkungen und Verkäufe).
Vergütungen für Werknutzungsrechte
Neben Erlösen aus Werkverkäufen können auch Folgerechtsvergütungen sowie Vergütungen für Werknutzungen (Erträge aus Lizenzen und gesetzlich verankerten Vergütungsansprüchen) die Finanzierung der Vor- und Nachlassarbeit unterstützen. Hier ergeben sich beispielsweise Einnahmen durch Reproduktionen in Katalogen, Ausstellungen oder digitalen Medien.
In Österreich obliegt die Verwaltung dieser Vergütungen den Künstler:innen und deren Rechtsnachfolger:innen selbst, alternativ kann die Verwertungsgesellschaft Bildrecht die Abwicklung übernehmen, sofern eine Mitgliedschaft besteht.
Mitglieder der Bildrecht können über die Gesellschaft Einnahmen aus Lizenzverträgen, Folgerechtsvergütungen und pauschalen Vergütungen beziehen. Bildrecht vertritt diese Ansprüche auch weltweit im Rahmen von Gegenseitigkeitsverträgen mit internationalen Partnergesellschaften.
Siehe hierzu: https://bildrecht.at/
Wirtschaftliche Kooperationen
Es besteht die Möglichkeit, Vor- und Nachlässe gemeinsam mit Institutionen, Stiftungen oder privaten Förder:innen zu erschließen. Solche Kooperationen können finanzielle Mittel, fachliche Expertise oder infrastrukturelle Hilfestellung beisteuern. Private Sammler:innen oder Personen aus dem Umfeld der Künstler:innen können durch Zustiftungen oder Spenden ihre Unterstützung bekräftigen, vor allem bei einem persönlichem Bezug zum Werk.
Crowdfunding und Fundraising
- Für einzelne Projekte wie Kataloge, Ausstellungen oder Erstellung eines Werkverzeichnisses einsetzbar
- Voraussetzung: ein klar formuliertes Projektziel und eine überzeugende Öffentlichkeitsarbeit
Siehe hierzu: Liste Stiftungen igkultur Österreich
Öffentliche Förderungen
In Österreich bestehen verschiedene Förderprogramme im Kunst- und Kulturbereich, die Vor- und Nachlassarbeit nicht zwingend direkt finanziell unterstützen, jedoch in diesem Kontext relevant sein können, etwa durch die Förderung von Publikationen oder Ausstellungsprojekten.
Zu wichtigen Förderstellen zählen das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) sowie die Förderprogramme der Bundesländer, regionale Kulturabteilungen und private Stiftungen. Die Förderkriterien, Antragsfristen und Fördersummen variieren, weshalb eine frühzeitige Recherche und gegebenenfalls Beratung im Individualgespräch empfohlen wird.
Dabei ist im Einzelfall zu beachten, dass viele Förderprogramme primär auf die Unterstützung lebender Künstler:innen ausgerichtet sind und Vorhaben im Zusammenhang mit Nachlässen verstorbener Künstler:innen nur eingeschränkt oder unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden. Eine genaue Prüfung der jeweiligen Ausschreibungsbedingungen ist daher erforderlich.
Aktuelle Ausschreibungen zur gezielten Förderung von Vor- und Nachlassprojekten kommunizieren wir über unseren Newsletter sowie über Ausschreibungen in News. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.