Verfügungen zu Lebzeiten
Zum Subkapitel
Ein künstlerisches Œuvre kann bereits zu Lebzeiten in unterschiedlichen Formen an eine andere Person oder Institution übertragen werden.
Die Einrichtung oder Übernahme eines künstlerischen Vor- oder Nachlasses wirft eine Vielzahl juristischer Fragen auf, deren sorgfältige Klärung dringend angeraten wird. Dieses Kapitel bietet einen grundlegenden Überblick über zentrale rechtliche Aspekte: Wie kann ein künstlerischer Vorlass rechtssicher an eine andere Person übertragen werden? Wie lässt sich festlegen, wem der Nachlass – unter welchen Auflagen oder Bedingungen – zukünftig zufallen soll? Was geschieht nach dem Tod mit Urheber- und Werknutzungsrechten, und inwieweit lassen sich bestehende Verträge fortführen oder an Dritte übertragen?
Der folgende Beitrag soll eine erste Orientierung bieten, kann jedoch keinesfalls eine fundierte, auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Rechtsberatung ersetzen.
Nikola Leitner-Bommer, Katrin Chladek, Lena-Maria Felzmann: Testament – wohl überlegt und unantastbar. Mit Beispielen, Musterformulierungen und Checklisten sowie aktueller Judikatur des Obersten Gerichtshofs (Ausgabe Österreich), Linde Verlag 2021
Alexandra Pfeffer, Roman Rauter: Handbuch Kunstrecht, Manz 2020
Österreichische Notariatskammer: https://ihr-notariat.at/dienstleistungen/vorsorge/
Initiative Vergissmeinnicht – Vererben für den guten Zweck: https://www.vergissmeinnicht.at/
Landesverband Wien, Niederösterreich & Burgenland der Gerichtssachverständigen für Kunst & Antiquitäten: https://wien.gerichts-sv.at/fachgruppen/kunst-antiquitaeten/